Update: Dezember 20222 Mit Datum November 2022 wurden die Beitragsaufforderungen verschickt. Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) informierte in der Mitteilung 2022_04 über die ´Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitrags Verordnung vom 31. August 2022, erschienen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 16. September 2022´: „TKG-und EMVG-Beiträge Am 16.09.2022 ist im Bundesgesetzblatt die Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung erschienen. Darin wurden die TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2019, 2020 und 2021 wie folgt festgelegt:
Beitragspflichtig sind jeweils Funkamateure, die in dem jeweiligen Zeitraum eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst besaßen. Funkamateure, die in den Jahren über eine Rufzeichenzuteilung verfügten, werden folglich eine Rechnung über 31,24 Euro erhalten. Die Funkamateure müssen entsprechende Beitragsforderungen erst bezahlen, nachdem die Beitragsbescheide von der Bundesnetzagentur zugestellt worden sind. Für jedes Jahr führt die BNetzA rückwirkend eine Neuberechnung der Einzelbeiträge durch, in der sich der Aufwand für die einzelnen Funknutzer widerspiegelt.
Zu Ihren Informationen fügen wir in der Anlage eine Tabelle über die Entwicklung der Beiträge der letzten Jahre bei.
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