Zum Thema Funkertreffen im Juni 20:
Info von Gisela DV vom DARC
Zusammenkünfte, insbesondere in OV-Heimen, die über das in der
Öffentlichkeit erlaubte (Familie bzw. 2 Hausgemeinschaften) hinausgehen,
sind nach wie vor nicht gestattet. (§ 10 Abs. 6 CoronaSchVO NRW)
Diese Verordnung soll noch bis zum 15.06.2020 gelten. Ob es danach
weitere Lockerungen in diesem Bereich geben wird, ist noch unklar.
Ich kann den Wunsch nach einem Zusammentreffen gut verstehen, aber noch
ist es nicht möglich. Trefft Euch bitte weiter „on the air“ oder virtuell.
Und das sollte dann auch für uns gelten.